Energy Sharing nach §42c EnWG
Die Revolution für Balkonkraftwerke: Verkaufen Sie Ihren Überschuss-Strom direkt an Ihre Nachbarn und verdienen Sie zusätzlich Geld.
Was ist Energy Sharing?
Mit dem neuen §42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) können Sie ab Juni 2026 Ihren selbst erzeugten Strom aus Ihrem Balkonkraftwerk direkt an andere Bewohner in Ihrem Gebäude verkaufen – ohne Umweg über einen Energieversorger.
Das bedeutet: Statt Ihren Überschuss-Strom für die niedrige Einspeisevergütung ins Netz zu geben, können Sie ihn zu einem besseren Preis an Ihre Nachbarn verkaufen.
Ihre Vorteile
Höhere Erlöse
Bis zu 20 Cent/kWh statt 8,2 Cent Einspeisevergütung – mehr als doppelt so viel Ertrag.
Nachbarn profitieren
Ihre Nachbarn zahlen weniger als beim Energieversorger – eine Win-Win-Situation.
Lokale Energiewende
Der Strom bleibt im Haus – keine Netzverluste, maximale Effizienz.
Automatisch
Apps und Plattformen regeln den Handel automatisch – Sie müssen nichts tun.
Wie funktioniert es?
- 1
Registrierung bei einer Plattform
Melden Sie sich bei einem Energy-Sharing-Anbieter an (z.B. Ostrom, sonnen, Discovergy).
- 2
Smart Meter Installation
Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erfasst Ihre Einspeisung und den Verbrauch Ihrer Nachbarn.
- 3
Community bilden
Finden Sie interessierte Nachbarn in Ihrem Gebäude, die Ihren Strom kaufen möchten.
- 4
Automatischer Handel
Die Plattform regelt automatisch den Stromhandel und rechnet monatlich ab.
Wichtige Voraussetzungen
- •Gültig ab: 1. Juni 2026
- •Smart Meter: Intelligentes Messsystem (iMSys) erforderlich
- •Anlagengröße: Bis 50 kWp (Balkonkraftwerke mit Speicher ideal geeignet)
- •Standort: Alle Teilnehmer müssen im selben Gebäude oder Quartier sein
Rechenbeispiel
Ihre Anlage: 1.600 Wp mit 5 kWh Speicher
Überschuss pro Jahr: 400 kWh (die Sie nicht selbst verbrauchen)
Ohne Energy Sharing: 400 kWh × 0,082 €/kWh = 32,80 € Ertrag
Mit Energy Sharing: 400 kWh × 0,20 €/kWh = 80,00 € Ertrag
Mehrertrag: +47,20 € pro Jahr